
Wer sein Fahrzeug vorübergehend stillegen will, muß zunächst das Kennzeichen abschrauben, da das Straßenverkehrsamt die Plaketten und Behördensiegel entfernt. Mit dem Kennzeichen, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief sucht der Fahrzeughalter das zuständige Straßenverkehrsamt auf. Hier legt er das Nummernschild und die Papiere vor, die Siegel auf...
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